Dienstag, 21. Oktober 2014

Markenschutz – was Sie als Startup darüber wissen müssen

Was ist eine Marke?
Logos, Slogans und die Bezeichnung von Dienstleistungen oder Waren gelten als sichtbarer Teil der Marke eines Unternehmens und müssen somit auch besonders geschützt werden. Der Markenschutz ist vor allem für Startups von grosser Bedeutung. Eine bestimmte Marke kann nämlich nicht nur für Rechtssicherheit sorgen, sondern trägt auch zum Wert eines Unternehmens bei und erhöht somit auch die Bewertung durch Investoren.

Was ist Markenschutz?
Beim Markenschutz geht es primär um grafisch darstellbare Kennzeichen. Dazu gehören zum Beispiel Wörter (“Apple”), aber auch Zahlen- (“UBS”) und Buchstabenkombinationen (“303”). Wenn solch ein Kennzeichen als Marke geschützt ist, dürfen es andere Unternehmen – auf rechtlicher Basis gesehen – nicht mehr verwenden. Die entsprechende Marke kann dann auch zur Verteidigung gegenüber Konkurrenten mit ähnlichen Kennzeichen gebraucht werden.




Wie läuft der Prozess bis zum Markenschutz ab?
Anfänglich ist ein Eintrag im Markenregister unabdingbar. Für die Hinterlegung von Marken ist in der Schweiz das IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) zuständig. Der Antrag wird geprüft und kann dann erfolgreich im Markenregister eingetragen werden. Zusätzlich darf die Marke anschliessend mit dem Schutzvermerk ® ergänzt werden. Das gesamte Verfahren dauert ungefähr drei bis sechs Monate und die Kosten für 10 Jahre Markenschutz belaufen sich auf durchschnittlich 550 CHF. Mit der Grundlage in der Schweiz kann der Schutz der Marke auch auf zahlreiche andere Länder ausgeweitet werden. Dies kann mit Hilfe der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIOP) durchgeführt werden.

Was muss besonders beachtet werden?
Die Marke muss vorerst überhaupt markenrechtlich schützbar sein. Vor allem dürfen Marken nicht beschreibend und nicht täuschend sein. Beim ersteren geht es darum, dass beispielsweise “Orange” als Bezeichnung für eine Frucht nicht als Marke geschützt werden kann, dies hingegen für den Namen eines Telekom-Dienstleister möglich ist. Täuschend wäre eine Marke hingegen, wenn einer ihrer Bestandteile “Swiss” heissen würde und die Ware selbst keinen Bezug zur Schweiz hat (z.B. Produktion).

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