Montag, 15. September 2014

Unternehmenssteuer - die acht wichtigsten Fakten

Startups, die sich zum ersten Mal mit dem Thema Steuern auseinandersetzen sind oftmals überfordert. Die acht wichtigsten Fakten für Jungunternehmer bezüglich des Schweizer Steuersystems gibt es im folgenden Beitrag.




  1. Gewinn und Kapital muss von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften versteuert werden. Natürliche Personen die selbständig sind müssen hingegen sowohl das Einkommen als auch das Vermögen versteuern.
  2. Die Höhe und Berechnung der Steuern ist abhängig vom Sitz des Unternehmens, im internationalen Vergleich herrscht jedoch in der Schweiz eine tiefe Unternehmenssteuer und vorteilhaftes Steuerklima.
  3. Wenn Dienstleistungen und Lieferungen den Beitrag von 100’000 CHF übersteigen muss die Mehrwertsteuer von Unternehmen entrichtet werden. Der Normalsatz beträgt in der Schweiz dabei 8%.
  4. Bei einer AG oder GmbH entscheidet der erwirtschaftete Reingewinn und das Kapital Ende Jahr über die Höhe der Steuern. Auf den Websites der Steuerbehörden kann man grob die voraussichtlichen Gewinn- und Kapitalsteuern berechnen.
  5. Mögliche Steuererleichterungen für Startups können auch bei gewissen Kantonen oder teilweise beim Bund beantragt werden. Dies ist meistens in den ersten zehn Jahren der Gründung durchführbar.
  6. Juristische Personen - also Genossenschaften - müssen in fast allen Kantonen Kirchensteuern bezahlen. Dies ist ein heftig diskutierter Punkt, was auch zu einer Abstimmung im Kanton Zürich am 18. Mai diesen Jahres geführt hat. Die Initiative wurde jedoch mit mehr als 70% Nein-Stimmen abgelehnt.
  7. Einzelunternehmer oder Beteiligte einer Personengesellschaft müssen ihr gesamtes Einkommen und Vermögen über die eigene Steuererklärung versteuern. Beides wird in Geschäft oder Privat unterteilt, da für die zwei Bereiche auch unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten bestehen.
  8. Um die Steuerbelastung zu optimieren ist es unabdingbar nicht nur eine tadellose Buchhaltung zu führen, sondern auch von Fachpersonen qualifiziert beraten zu werden. Die Kosten lohnen sich aufgrund der möglichen Optimierungs- und Sparmöglichkeiten ohne Frage.

Für mehr Informationen und eine kompetente Beratung können Sie sich an unseren Treuhand Yourlift-ExpertenAlain Bienz, aus der Firma Lenz Treuhand AG wenden.

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