Donnerstag, 20. Februar 2014

Wie plant man die Nachfolge für ein Unternehmen?

Früher oder später wird sich ein Unternehmen mit der Frage der Nachfolge beschäftigen müssen. Dies ist in der Regel ein längerer Prozess, der eine sorgfältige Entscheidung verlangt. Die Unternehmensnachfolge beeinflusst die Zukunft des Unternehmens, des Inhabers, der Mitarbeiter und des Umfelds. Sollte ein Unternehmen nämlich an der Übergabe scheitern, gehen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuersubstrat verloren.

Die Nachfolgeplanung sollte nicht nur den Verwaltungsrat betreffen, sondern auch die Mitarbeiter und Geschäftspartner miteinbeziehen. Je früher diese informiert werden, desto besser können sie sich auf die neue Geschäftsleitung und die damit verbundenen Änderungen einstellen.

Wann sollte mit der Nachfolgeplanung begonnen werden?

Ein Unternehmer setzt sich in der Regel ab dem 50. Lebensjahr mit der Nachfolgeplanung auseinander. Normal ist eine Ablösung ab 60 Jahren, frühzeitig mit 55 Jahren und verspätet mit 68 Jahren. Für den Nachfolger gilt ein Alter zwischen 30 und 45 Jahren als ideal. Ausserdem sollte er über ausreichend Erfahrung und ein gutes Beziehungsnetz verfügen.

In Familienunternehmen findet die Ablösung in der Regel etwas später statt. Dies liegt daran, dass die finanzielle und emotionale Bindung des Inhabers mit dem Unternehmen stärker ist und dieser oft auch nach der Abgabe noch an der Leitung beteiligt ist, vor allem wenn der Nachfolger ein Familienmitglied ist. Zur Zeit planen etwa die Hälfte der Familienunternehmer, ihr Unternehmen innerhalb der Familie fortzuführen. Nicht-Familienunternehmen wählen hingegen am häufigsten interne Mitarbeiter als Nachfolger.




Welche Nachfolgelösungen bestehen?

Nebst der familieninternen Übergabe (Family-Buy-Out) existieren auch die unternehmensinterne (Management-Buy-Out) und unternehmensexterne Nachfolge (Management-Buy-In). Letztere kommt überraschend häufig vor, da viele Mitarbeiter zwar grundsätzlich Interesse an einer Übernahme hätten, jedoch vor der Verantwortung zurückschrecken. Ohne konkreten Nachfolgeplan wählen die Inhaber schliesslich einen unternehmensexternen Nachfolger.

Nebst diesen Möglichkeiten lässt sich ein Unternehmen auch an einen strategischen Investor (zum Beispiel einen Lieferanten oder Konkurrenten) oder an eine Investorengesellschaft übergeben. Wenn keine befriedigende Nachfolgelösung gefunden werden kann, bleibt manchmal nur noch die Option, das Unternehmen zu schliessen. Das geschieht zum Beispiel bei zu geringer Rentabilität oder wenn die Geschäftstätigkeit und das Know-How nicht übertragen werden können.

Die Rolle des Erbvertrags

Im Erbvertrag wird geregelt, wer die Firma zu welchem Preis übernimmt. Nicht nur die Erbfolge, sondern auch die Zuteilung bestimmter Objekte und Vermögensteile (Geschäftsstelle, Aktien etc.) sowie die Höhe und Tilgungsfristen für erbrechtlich auszugleichende Beträge sind Teil des Vertrags.

Nachfolgeberatung

Eine Nachfolgeplanung kann rechtlich, steuerlich und finanziell sehr anspruchsvoll sein. Ausserdem kann sie für den Geschäftsinhaber emotional sehr belastend sein. Wenden Sie sich an Yourlifts qualifizierten Treuhänder Alain Bienz von Lenz Treuhand AG wenn sie eine unabhängige, fachlich kompetente Beratung wünschen. 

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