Donnerstag, 27. Februar 2014

Wie verfasst man erfolgreich einen PR-Report?

Ihr Unternehmen hat ein neues Produkt auf den Markt gebracht, bietet eine neue Dienstleistung an oder möchte ein Spezialangebot ankündigen? Dann lohnt es sich, darüber einen PR-Bericht zu schreiben! PR bedeutet abgekürzt Public Relations, was die Pressearbeit bezeichnet. Diese haben eine riesige Reichweite, locken mehr Nutzer auf Ihre Website und verbessern idealerweise auch Ihre Platzierung in den Suchmaschinen. 

Doch was muss bei der Verfassung eines PR-Berichtes beachtet werden? 
Wie mit allen formellen Schreiben empfiehlt es sich, die Meldung kurz und knapp zu halten. Die meisten Nutzer lesen sich keinen ganzen Text durch sondern überfliegen diesen – je weniger Text vorhanden ist und je mehr dieser auf den Punkt kommt, desto wahrscheinlicher werden sich die Nutzer alles durchlesen. Ausserdem haben kurze Meldungen eine höhere Chance, in Zeitungen veröffentlicht zu werden.




Es ist wichtig, zunächst die Zielgruppe des Berichts zu definieren und den Inhalt ihr anzupassen. Man sollte interessante Informationen auswählen und diese attraktiv und verständlich in einem Fliesstext präsentieren. Der Bericht soll nicht wie eine Werbung aussehen, sondern den Kunden und Interessenten relevante Neuigkeiten vermitteln. 
Wie bei journalistischen Artikeln sollte auch der Text eines PR-Berichtes korrekt und fehlerfrei sein, da er sonst nicht glaubwürdig erscheint. Es empfiehlt sich ausserdem, über möglichst aktuelle Themen zu schreiben, die einen Nachrichtenwert haben. Das Wichtigste wird dabei stets an den Anfang gestellt, daher ist auch ein ansprechender Titel sehr lohnenswert. 

Damit die Redaktionen und Presseportale Ihren Bericht verwenden können, müssen einige technische Anforderungen erfüllt sein. Der Bericht sollte am besten in einem normalen Fliesstext als Word-Dokument versendet werden. Falls der Text im Internet veröffentlicht wird, sollten wichtige Keywords angegeben werden, damit er in den Suchmaschinen leichter gefunden wird. Ausserdem sollte die Unternehmenswebsite im Bericht verlinkt sein. Zugehörige Bilder werden als separate JPG-Datei angehängt und sinnvoll benannt.

Wenn Sie Unterstützung bei der PR-Arbeit wünschen, hilft Ihnen Yourlift-Expertin Selina Dermon gerne weiter. Die People- und Eventmanagerin verfügt über mehrjährige Erfahrung in dieser Branche und sorgt dafür, dass für Ihre Dienstleistung erfolgreich PR generiert wird.

Montag, 24. Februar 2014

Die Mehrwertsteuer - was Unternehmer wissen sollten

Die Gründung eines Startups muss in der Schweiz nicht gemeldet werden. Ein Eintrag im Handelsregister ist erst Pflicht, wenn der Umsatz des Unternehmens mehr als 100'000 Franken  im Jahr beträgt. Kapitalgesellschaften müssen sich hingegen eintragen lassen, weil die Haftung ihrer Gründer eingeschränkt ist. Nebst dieser Eintragung ist auch die Anmeldung bei der Ausgleichskasse der Sozialversicherungen (AHV) obligatorisch sowie eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer (MWST), sobald das Unternehmen einen Umsatz von 100'000 Franken übersteigt. 

Um Mehrwertsteuern abzurechnen muss sich das Unternehmen innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Das Anmeldeformular und weitere Informationen findet man auf dem KMU Portal des SECO.

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer, die vom Bund erhoben wird und zur Deckung der allgemeinen Bundesausgaben dient. Sie wird vom Endkonsumenten beim Einkauf von Sachen (Kleider, Lebensmittel) oder Dienstleistungen (Öffentlicher Verkehr, Restaurantbesuch) zuzüglich zum Preis bezahlt. Das Unternehmen, welches die Sachen oder Dienstleistungen anbietet, überweist den erhaltenen Aufpreis an den Bund und darf im Gegenzug von diesem Betrag die bezahlten Vorsteuern abziehen.




Es gelten folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Im Normalfall 8,0% des Umsatzes
  • Im Hotel- und Gastrogewerbe 3,8% (inkl. Frühstück)
  • Für Güter des täglichen Bedarfs 2,5% (Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente sowie Sport und Kultur)

In der Regel sind alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100'000 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Die Unternehmen, die keine MWST abführen, können auch keine Vorsteuern geltend machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sie sich freiwillig der Steuerpflicht unterziehen. Dies kann in folgenden Situationen vorteilhaft sein:

  • Wenn das Unternehmen jährlich unter 100‘000 Franken Umsatz macht und als Lieferant oder Dienstleister für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen tätig ist
  • Wenn das Unternehmen hauptsächlich Dienstleistungen im Ausland erbringt
  • Bei einem Unternehmen das keinen steuerbaren Umsatz erzielt, aber bei dem grössere Vorsteuerabzüge anfallen

Sie haben weitere Fragen zum Steuerrecht in der Schweiz? Dann wenden Sie sich an Yourlifts Experten Alain Bienz. Unser Treuhänder hilft Ihnen gerne bei der richtigen Planung und Umsetzung von Steuern. 

Donnerstag, 20. Februar 2014

Wie plant man die Nachfolge für ein Unternehmen?

Früher oder später wird sich ein Unternehmen mit der Frage der Nachfolge beschäftigen müssen. Dies ist in der Regel ein längerer Prozess, der eine sorgfältige Entscheidung verlangt. Die Unternehmensnachfolge beeinflusst die Zukunft des Unternehmens, des Inhabers, der Mitarbeiter und des Umfelds. Sollte ein Unternehmen nämlich an der Übergabe scheitern, gehen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuersubstrat verloren.

Die Nachfolgeplanung sollte nicht nur den Verwaltungsrat betreffen, sondern auch die Mitarbeiter und Geschäftspartner miteinbeziehen. Je früher diese informiert werden, desto besser können sie sich auf die neue Geschäftsleitung und die damit verbundenen Änderungen einstellen.

Wann sollte mit der Nachfolgeplanung begonnen werden?

Ein Unternehmer setzt sich in der Regel ab dem 50. Lebensjahr mit der Nachfolgeplanung auseinander. Normal ist eine Ablösung ab 60 Jahren, frühzeitig mit 55 Jahren und verspätet mit 68 Jahren. Für den Nachfolger gilt ein Alter zwischen 30 und 45 Jahren als ideal. Ausserdem sollte er über ausreichend Erfahrung und ein gutes Beziehungsnetz verfügen.

In Familienunternehmen findet die Ablösung in der Regel etwas später statt. Dies liegt daran, dass die finanzielle und emotionale Bindung des Inhabers mit dem Unternehmen stärker ist und dieser oft auch nach der Abgabe noch an der Leitung beteiligt ist, vor allem wenn der Nachfolger ein Familienmitglied ist. Zur Zeit planen etwa die Hälfte der Familienunternehmer, ihr Unternehmen innerhalb der Familie fortzuführen. Nicht-Familienunternehmen wählen hingegen am häufigsten interne Mitarbeiter als Nachfolger.




Welche Nachfolgelösungen bestehen?

Nebst der familieninternen Übergabe (Family-Buy-Out) existieren auch die unternehmensinterne (Management-Buy-Out) und unternehmensexterne Nachfolge (Management-Buy-In). Letztere kommt überraschend häufig vor, da viele Mitarbeiter zwar grundsätzlich Interesse an einer Übernahme hätten, jedoch vor der Verantwortung zurückschrecken. Ohne konkreten Nachfolgeplan wählen die Inhaber schliesslich einen unternehmensexternen Nachfolger.

Nebst diesen Möglichkeiten lässt sich ein Unternehmen auch an einen strategischen Investor (zum Beispiel einen Lieferanten oder Konkurrenten) oder an eine Investorengesellschaft übergeben. Wenn keine befriedigende Nachfolgelösung gefunden werden kann, bleibt manchmal nur noch die Option, das Unternehmen zu schliessen. Das geschieht zum Beispiel bei zu geringer Rentabilität oder wenn die Geschäftstätigkeit und das Know-How nicht übertragen werden können.

Die Rolle des Erbvertrags

Im Erbvertrag wird geregelt, wer die Firma zu welchem Preis übernimmt. Nicht nur die Erbfolge, sondern auch die Zuteilung bestimmter Objekte und Vermögensteile (Geschäftsstelle, Aktien etc.) sowie die Höhe und Tilgungsfristen für erbrechtlich auszugleichende Beträge sind Teil des Vertrags.

Nachfolgeberatung

Eine Nachfolgeplanung kann rechtlich, steuerlich und finanziell sehr anspruchsvoll sein. Ausserdem kann sie für den Geschäftsinhaber emotional sehr belastend sein. Wenden Sie sich an Yourlifts qualifizierten Treuhänder Alain Bienz von Lenz Treuhand AG wenn sie eine unabhängige, fachlich kompetente Beratung wünschen. 

Montag, 17. Februar 2014

Der verdeckte Stellenmarkt - die Alternative für die Arbeitssuche

Wenn jemand auf der Suche nach einer Arbeitsstelle ist, wendet er sich meistens an den sogenannten “offenen Stellenmarkt”: Anzeigen in Printmedien oder Stellenmärkte im Internet. Laut dem Portal für professionelle Kommunikation www.musterbriefe.ch decken diese Anzeigen allerdings nur 30 Prozent des gesamten Stellenmarkts in der Schweiz ab. Die weiteren 70 Prozent sind nicht ausgeschrieben und werden als grauer oder “verdeckter Stellenmarkt” bezeichnet. Vor allem Führungspositionen mit hohem Gehalt werden zu fast 100% nicht ausgeschrieben. Die Unternehmen wählen für diese Stellen lieber Personen aus dem eigenen Netzwerk oder der eigenen Firma aus oder wenden sich an Headhunter, die ihnen Kandidaten mit einem passenden Profil empfehlen.

Warum werden so viele Stellen nicht öffentlich ausgeschrieben? Dies liegt einerseits daran, dass die Unternehmen sich Kosten und Arbeitsaufwand ersparen wollen. Andererseits wollen sie für gewisse Positionen lieber Personen aus dem eigenen Netzwerk einstellen, die sie schon kennen und mit denen sie keine bösen Überraschungen erleben. Darüber hinaus merken einige Firmen erst bei einer eingehenden Spontanbewerbung, dass sie jemanden für die gewünschte Stelle gebrauchen könnten. Daher lohnt es sich, einem Unternehmen eine Initiativbewerbung zu schicken, ohne sich dabei auf eine offene Stelle zu beziehen. Viele Firmen akzeptieren Bewerbungen, auch wenn zur Zeit keine Stellen frei sind. Wenn Ihr Lebenslauf beeindruckt oder ein Mitarbeiter plötzlich kündigt haben Sie gute Chancen, plötzlich bei ihrem gewünschten Unternehmen angestellt zu werden.




Der verdeckte Stellenmarkt ist also eine gute Option für die Arbeitssuche. Allerdings verlangt er mehr Engagement, da offiziell kein Bedarf besteht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man in der Bewerbung seine Qualitäten und Interessen sowie die Eignung für die gewünschte Stelle hervorhebt. Es lohnt sich, im Internet oder in Fachpublikationen nach Firmenverzeichnissen zu suchen und die Bewerbungsunterlagen gleich an die richtige Abteilung der gewünschten Firma zu schicken. Ausserdem sollte man auch seinen Bekanntenkreis informieren, dass man auf Arbeitssuche ist. Vielleicht können Ihre Freunde Sie bei einem Unternehmen empfehlen oder haben sogar selbst eine Stelle für Sie frei. Ihr Vorteil auf dem verdeckten Stellenmarkt: Im Unterschied zu offiziellen Stelleninseraten sind Sie in der Regel der einzige Bewerber. 

Haben Sie weitere Fragen zum verdeckten Stellenmarkt oder zur Personalgewinnung? Martin Stoll ist bei Yourlift für Personalmanagement zuständig und unterstützt Sie gerne in allen Bereichen rund um Human Resources. 

Donnerstag, 13. Februar 2014

Wie erreicht man Aufmerksamkeit in den Medien?

In der lokalen Presse positiv erwähnt zu werden ist eine der besten Werbemassnahmen für ein Unternehmen. Wenn die Kunden Nachrichten in der Presse oder im Fernsehen verfolgen, dann halten sie diese für glaubwürdiger als wenn ein Unternehmen die gleichen Meldungen verkünden würde. Daher ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Teil der Marketingstrategie einer Firma. Um Aufmerksamkeit für das eigene Angebot zu gewinnen, muss dieses zunächst durch Presse und Medien Bekanntheit erlangen.

Doch wie tritt man mit den Medien in Kontakt? Statt wahllos Pressemitteilungen zu verschicken sollte man sich zunächst überlegen, welche Journalisten Interesse am eigenen Angebot haben könnten. Meist findet man im Internet genügend Informationen dazu – man kann auf der Website einer Zeitung die Kontaktdaten des jeweiligen Ressorts herausfinden oder mit den jeweiligen Journalisten auf sozialen Netzwerken in Kontakt treten. Ansonsten lohnt es sich auch, die Personen anzurufen oder auf Kongressen anzusprechen.

Sobald man sich ein Pressenetzwerk aufgebaut hat, steigen auch die Chancen, dass die eigenen Meldungen veröffentlicht werden. Dafür muss aber auch der Inhalt des Presseberichts relevant sein: Journalisten reagieren am besten auf einzigartige Neuigkeiten. Die Meldung muss einen Nachrichtenwert besitzen und möglichst aktuell und nützlich sein. Daher lohnt es sich, das Alleinstellungsmerkmal des eigenen Produkts oder der eigenen Dienstleistung hervorzuheben: Wenn man beispielsweise das einzige Unternehmen in der näheren Umgebung ist, das einen 24 Stunden-Service anbietet, dann ist das neu und berichtenswert.




Ebenfalls gern gelesen werden Expertenberichte und Hilfsanleitungen. Diese bieten den Kunden einen Mehrwert und liefern den Journalisten Zitate zu einem Artikel. Wenn beispielsweise ein Reporter einen Experten zum Thema Social Media benötigt, dann sollte sich der Mitarbeiter eines Digital Marketing-Unternehmens sofort melden, um Chancen auf ein Interview zu haben. Durch kompetente Aussagen entsteht ein guter Ruf für das eigene Unternehmen. Allerdings muss schnell reagiert werden, da Journalisten unter Zeitdruck arbeiten und sich bei keiner sofortigen Antwort an andere Experten wenden.

Damit das eigene Wissen als fundiert gilt, sollte man seine Aussagen oder Presseberichte immer mit Beweisen unterstützen. Journalisten brauchen keinen langen Bericht, freuen sich aber über Grafiken, Fallstudien oder Verkaufszahlen, die den Wert des Artikels erhöhen und ihn glaubwürdiger machen.

Wenn man es schliesslich geschafft hat und in einer Pressemitteilung erwähnt wird, sollte man nicht zu viel von den Journalisten verlangen. Die Erwähnung des Firmennamens oder eine positive Bewertung des Angebots ist bereits viel wert. Natürlich ist eine Verlinkung auf die Website des Unternehmens noch besser, doch einige Redaktionsleitungen erlauben dies nicht. Mehr verlangen kann man nur, wenn man auch mehr zu bieten hat: Sensationelle und besonders interessante Meldungen werden auch stärker gefördert.

Schliesslich sollte man sich nicht nur auf Journalisten und die Presse konzentrieren, sondern auch Blogger berücksichtigen. Heutzutage gibt es viele spezialisierte Blogs mit einer hohen Reichweite. Wenn man auf diesen erwähnt wird kann das den Bekanntheitsgrad des eigenen Unternehmens auch schon deutlich steigern.


Falls Sie mehr Informationen zum Umgang mit der Presse und zur PR-Generierung wünschen, können Sie sich an Selina Dermon wenden. Unsere Yourlift-Expertin ist als People- und Event-Managerin tätig und kann Ihnen durch ihr illustres Netzwerk mit dem Kontakt zu Medien helfen. 


Montag, 10. Februar 2014

Warum braucht mein Unternehmen einen Blog?

Immer mehr Unternehmen betreiben ihren eigenen Blog. Einige nutzen ihn als erweiterte Website, andere um Fachwissen zu verbreiten und wieder andere um die eigene Firma persönlicher darzustellen. Doch was genau ist ein Blog und wie kann er für Ihr Geschäft optimal genutzt werden?

Gemäss Pyra Labs, den Gründern des Blogdienstes Blogger, versteht man unter einem Blog (ursprünglich “weblog” genannt) eine Internetseite, die aus vorwiegend kurzen, regelmässig aktualisierten Meldungen besteht. Die Blog-Software wurde seit Ende der 1990er Jahren immer einfacher zu bedienen und in der Folge nahm die Anzahl Blogs schnell zu.




Heutzutage unterscheidet man vor allem zwischen privaten Blogs, die in der Aufmachung einem Tagebuch ähneln, und Firmenblogs. Letztere werden von Unternehmen genutzt, um Ihr Fachwissen zu vermitteln, Kontakt zu (potentiellen) Kunden aufzunehmen und mehr Besucher auf ihre Website zu locken. Hier ein paar weitere Gründe, warum es sich lohnt, als Firma zu bloggen:

  • Blogs sind einfach zu benutzende Plattformen: Im Handumdrehen lassen sich Texte schreiben, Quellen verlinken, wichtige Keywords setzen und der Inhalt nach Belieben mit Fotos und Filmen aufwerten.
  • Ein Blog bietet einen direkten Kommunikationsweg zu Ihren Kunden. Je aktueller und relevanter der Inhalt ist, den Sie darauf veröffentlichen, desto eher wird dieser von Google wiedererkannt und bei der Suche nach ähnlichen Wörtern im Ranking höher gestuft.
  • Inhalte von Ihrem Blog können auf allen anderen sozialen Netzwerken wiederverwertet werden: Linken Sie von Ihren Facebook- und Twitterseiten zu Ihrem Blog zurück und freuen Sie sich über mehr Besucher!
  • Blogs sind viel kostengünstiger als eine eigene Website. Gerade für Startups mit kleinem Budget und wenig Programmierwissen bieten Blogs die Möglichkeit, dennoch im Internet aktiv zu sein.
  • Firmenblogs ermöglichen Ihnen, Ihre Fachkenntnisse mit einem viel grösseren Publikum zu teilen. Dies lohnt sich vor allem für Menschen, die als Berater tätig sind. Indem Sie Ihr Wissen teilen gewinnen Sie Glaubwürdigkeit und mit der Zeit eine treue Leserschaft.
  • Blogs helfen Ihrem Unternehmen, seinen Ruf im Internet zu verteidigen. Je höher Ihr Blog in Suchmaschinen rangiert ist, desto eher werden Nutzer auf ihm nach Informationen suchen statt auf anderen, eventuell unglaubwürdigeren Seiten.
  • Nutzer können auf Ihrem Blog Kommentare hinterlassen – dies ermöglicht direkte Interaktion mit Ihren Kunden und wichtiges Feedback. Sie sollten immer auf Kommentare und Nachrichten antworten!
  • Auf Ihrem Blog können Sie neue Produkte oder Dienstleistungen ankündigen, aktuelle Ereignisse und Trends kommentieren und Ihr Unternehmen von einer persönlichen Seite präsentieren. Die meisten Kunden sind sehr interessiert daran, die Menschen hinter einer Marke kennenzulernen.
  • Dank Blog Analytics können Sie verfolgen, wieviele Nutzer Ihren Blog besucht haben und welche Artikel am meisten angeklickt und kommentiert wurden. Dies hilft Ihnen dabei, die Themen und Inhalte, die für Ihr Publikum interessant sind, herauszufinden und zu fördern.

Sie möchten mehr über Corporate Blogs wissen? Dann wenden Sie sich an Yourlift-Experten Stefan Tobler von Racerfish. Er berät Sie gerne dabei, wie Sie Social Media gezielt für Ihr Unternehmen nutzen können und wie Sie interessante Inhalte für Ihre Zielgruppe kreieren. 



Donnerstag, 6. Februar 2014

Wie führt man die Lohnbuchhaltung durch?

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter eines Unternehmens. Dazu gehört auch die Pflege der Personalstammdaten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse für Krankenkassen und die Lohnsteuer. In kleineren Unternehmen kann zudem die Erstellung von Arbeitsverträgen enthalten sein.

Ein Lohnbuchhalter sollte sich bestens mit dem Schweizer Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Lohnsteuerrecht auskennen.
Um den Lohnanspruch jedes einzelnen Arbeitnehmers zu ermitteln müssen dessen Arbeitszeiten und Arbeitsleistung für die vergangene Lohnperiode festgestellt werden. Der Bruttolohn setzt sich aus diesen Daten und eventuellen Zusatzleistungen zusammen. Den Nettolohn erhält man, wenn man die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber dem Staat in gesetzlich festgelegter Höhe zahlen muss, vom Bruttolohn subtrahiert. Diese Vorgänge werden dann in der Lohnbuchhaltung für jeden einzelnen Mitarbeiter auf ein entsprechendes Lohnkonto übertragen. Für diesen komplexen Prozess können Lohnlisten, Verteilungsscheine und Arbeitszeitkarten hilfreich sein.




Die Lohnbuchhaltung wird heutzutage hauptsächlich elektronisch durchgeführt. Aus diesem Grund arbeiten die meisten kleinen und mittleren Unternehmen mit Personal-informationssystemen und die Grossunternehmen mit umfangreichen Personalmanage-mentmodulen. Startups verzichten hingegen oft auf eine eigene Lohnbuchhaltung und vertrauen diese einem Steuerberater oder Treuhänder an, um die Fixkosten zu senken und um sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Der Trend des Outsourcings hat sich in den letzten Jahren sogar verstärkt.

Sie würden sich lieber um Ihr Kerngeschäft kümmern und keinen allzu grossen Aufwand mit der Lohnadministration betreiben? Dann wenden Sie sich an Yourlifts Treuhänder Alain Bienz. Unser Experte berät und unterstützt Sie gerne bei der Versicherung und Administration Ihres Unternehmens