Donnerstag, 30. Januar 2014

Wirtschaftskriminalität in der Schweiz

Unter Wirtschaftskriminalität versteht man Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Zu den gebräuchlichsten Formen gehören Betrug, Fälschung, Falschbilanzierung und Geldwäscherei.

Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG 64 offizielle Fälle von Wirtschaftskriminalität mit einer Gesamtschadenshöhe von 497,5 Millionen Franken verhandelt. Insgesamt nahm die Kriminalität im Vergleich zum Vorjahr leicht ab, dafür stieg die Fallzahl im Kanton Zürich, wo die meisten Fälle verhandelt wurden.

Am häufigsten traten in der Schweiz Fälle von Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung bei KMU und von Datenmissbrauch bei Grossunternehmen auf. Das Motiv war meistens Geld – die Angeklagten verwendeten es zur Finanzierung ihres Lebenswandels oder zur Überbrückung finanzieller Engpässe. Laut der KPMG Statistik sind hauptsächlich Investoren von der Wirtschaftskriminalität betroffen. Ein Grossteil der Täter führte eine Kaderfunktion aus. Auffällig ist, dass 56% der Delikte von unternehmensexternen Tätern begangen wurden.




Straftaten werden in den meisten Fällen durch unternehmensinterne Meldungen oder durch Hinweise von externen Personen aufgedeckt. Seltener geschieht es, dass die Strafverfolgungsbehörden oder die Medien als Erste auf einen Missstand aufmerksam werden.
60% der Fälle werden arbeits- oder zivilrechtlich verfolgt, nur ein Viertel strafrechtlich – dies impliziert, dass viele Fälle nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Um Wirtschaftskriminalität innerhalb des eigenen Unternehmens zu verhindern empfiehlt es sich, auf folgende Details zu achten:

  • Verwendung geschützter Passwörter bei der Software-Nutzung
  • Abgeschriebene Warenbestände kontrollieren

Und bei folgenden Details sollte man misstrauisch werden:

  • Fehlende Dokumente
  • Unnötig komplizierte Verbuchungen
  • Enge Verbindungen zwischen Mitarbeitern und Kunden
  • Kopien als Zahlungsnachweise

Für weitere Auskünfte über Wirtschaftskriminalität in der Schweiz können Sie sich an Yourlifts Rechtsberater Dr. iur. Diego Gfeller wenden. Er ist Ihre Ansprechperson für alle juristischen Fragen und berät Sie gerne dabei, wie Sie Betrug und Fälschung innerhalb Ihres Unternehmens verhindern können. 

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