Donnerstag, 21. November 2013

Was bedeutet Treuhand und wie nützt es meinem Unternehmen?

Einen einheitlichen Typus von Treuhandschaft gibt es nicht: Diese unterscheiden sich je nach Rechtsbeziehung oder Vertrag. Gemeinsam ist ihnen die Uneigennützigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei der Vertretung fremder Interessen. Von Privatpersonen und Unternehmen werden Treuhänder vor allem für die Buchführung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung angefragt. Neben den wiederkehrenden Arbeiten werden Treuhänder auch für einmalige Projekte eingesetzt. Projekte wie die Einsetzung als Liquidator oder Willensvollstrecker für die Verwaltung von Erbschaften.

Der Treuhänder kann eine natürliche oder juristische Person sein und ähnelt in der Funktion einem Steuerberater. Zu einem Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) kann es zwischen zwei oder mehreren Personen kommen, wenn die eine Partei (der Treugeber) der anderen (Treunehmer/Treuhänder) Rechte überträgt.

Der Treuhänder verpflichtet sich schuldrechtlich, nur gemäss Treuhandvertrag über das ihm anvertraute Treugut zu verfügen. Im Vertrag wird festgehalten, inwiefern die Rechte und Pflichten übertragen werden (z.B. Vollrechtsübertragung, Ermächtigung, Bevollmächtigung etc.). Entsprechend der Regelung verliert der Treugeber hierzu seine Rechtsposition. Durch den Vertrag ist jedoch sicher gestellt, dass die Angelegenheit im Sinne des Treugebers zu verwalten ist und der Treuhänder nur zulässige Verfügungen vornehmen kann. Gegenüber Dritten hat der Treuhänder also mehr Rechte als im Innenverhältnis gegenüber seinem Treugeber.

Wünschen Sie mehr Auskunft über Treuhandschaft? Wir beraten Sie gerne. 


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