Donnerstag, 28. November 2013

Wie Ihr Startup von Eventmanagement profitieren kann

Eventmanagement umfasst das Planen und Organisieren von Veranstaltungen, Firmenanlässen, Messen und Ausstellungen. Es erfordert ein genaues Studieren des geplanten Anlasses, die Identifikation der Zielgruppe, den Entwurf eines Konzepts, das Planen der Logistik und die Koordination der technischen Aspekte. Erst dann kann das Event ins Leben gerufen werden.

Da heute immer mehr Veranstaltungen und Festivals gehalten werden, hat auch die Bedeutung von Eventmanagement zugenommen. Viele Anlässe haben einen grossen, manchmal sogar landesweiten Einfluss und müssen daher bis aufs kleinste Detail geplant werden. Vor allem für Unternehmen sind Events zu einer wichtigen Marketingstrategie geworden: sie steigern die Bekanntheit, erleichtern den Aufbau eines Netzwerkes, können Geld oder Spenden einbringen oder untermalen einen feierlichen Anlass.

Events wie Jubiläumsfeiern, Produktlancierungen und Pressekonferenzen helfen Unternehmen, einen direkten Draht zu Kunden und Medien aufzubauen. Damit die Organisation des Anlasses nicht zu viel Aufwand und Zeit kostet, kümmern sich in der Regel professionelle Eventmanager darum. Diese betreuen verschiedenste Aspekte der Veranstaltung – von ausgewählten Dienstleistungen für Unternehmen mit knappem Budget bis hin zur kreativen, technischen und logistischen Umsetzung eines grösseren Anlasses. Dazu gehört in der Regel auch eine Analyse des Events, nach dem dieses stattgefunden hat, sowie eine Einschätzung der Kapitalerträge.

Eventmanager bewegen sich meist hinter den Kulissen und achten darauf, dass alles reibungslos abläuft. Sie können auch zu Marketing- und Kommunikationszwecken eingesetzt werden, denn sie sind Experten in verschiedenen Bereichen: Von der Erstellung eines Budgets über Kundenservice und Programmplanung bis hin zu Technik und Logistik kann ihnen in der Regel alles anvertraut werden.

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Montag, 25. November 2013

Warum ist Web & Digital Marketing für mein Unternehmen wichtig?

Das Ziel von Web & Digital Marketing ist es, den Kontakt zu Konsumenten und Geschäftspartnern über elektronische Geräte aufzubauen, zum Beispiel über Computer, Tablets, Smartphones und Spielekonsolen. Dabei wird eine Marke oder ein Unternehmen im Internet möglichst vorteilhaft positioniert um mehr Bekanntheit und Umsatz zu erreichen. Durch Digital Marketing kann auf kosteneffiziente und persönliche Art Werbung gemacht werden, beispielsweise über Suchmaschinen, Email oder auf Social Media-Kanälen wie Facebook, LinkedIn, Twitter etc.  

Zu den wichtigsten Aspekten des Digital Marketing gehört die Erstellung einer attraktiven Unternehmenswebsite. Anhand eines passenden CMS und einer benutzerfreundlichen Navigation können Informationen und Inhalte ansprechend präsentiert werden. Dabei spielt auch die grafische Umsetzung sowie die Aufwertung durch Film und Fotografie eine wichtige Rolle.

Nebst der eigenen Website werden auch soziale Plattformen immer wichtiger für ein Unternehmen. Allen voran Facebook und Twitter – diese Kanäle werden von den meisten Firmen genutzt, um mit Kunden zu interagieren und unterhaltsame Neuigkeiten mitzuteilen. Soziale Netzwerke geben einer Firma die Möglichkeit, die Menschen hinter dem Produkt vorzustellen und persönlicher aufzutreten. Viele Kunden wünschen sich heute diese Nähe.

Soziale Medien bewähren sich aber nicht nur in Hinsicht auf Kundeninteraktion, sondern bieten auch eine geeignete Plattform für Werbung. Häufig genutzt werden die Angebote von Facebook und Google, mit denen sich eine Werbekampagne für ein beliebiges Budget starten lässt. Google bietet ausserdem vielfältige Möglichkeiten, um die Rangordnung der eigenen Website in den Suchmaschinen zu verbessern. Durch optimierte Keywords und eine aussagekräftige Beschreibung der Seite wird diese schneller im Internet auffindbar und erreicht dadurch mehr Nutzer.

Web & Digital Marketing ist heutzutage für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Aus Zeitgründen werden aber oft externe Spezialisten für den virtuellen Auftritt eines Unternehmens herangezogen, damit sich dieses ausschliesslich auf seine Kerntätigkeiten konzentrieren kann. Haben Sie Fragen zu Digital Marketing? Wir helfen Ihnen gerne

Donnerstag, 21. November 2013

Was bedeutet Treuhand und wie nützt es meinem Unternehmen?

Einen einheitlichen Typus von Treuhandschaft gibt es nicht: Diese unterscheiden sich je nach Rechtsbeziehung oder Vertrag. Gemeinsam ist ihnen die Uneigennützigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei der Vertretung fremder Interessen. Von Privatpersonen und Unternehmen werden Treuhänder vor allem für die Buchführung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung angefragt. Neben den wiederkehrenden Arbeiten werden Treuhänder auch für einmalige Projekte eingesetzt. Projekte wie die Einsetzung als Liquidator oder Willensvollstrecker für die Verwaltung von Erbschaften.

Der Treuhänder kann eine natürliche oder juristische Person sein und ähnelt in der Funktion einem Steuerberater. Zu einem Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) kann es zwischen zwei oder mehreren Personen kommen, wenn die eine Partei (der Treugeber) der anderen (Treunehmer/Treuhänder) Rechte überträgt.

Der Treuhänder verpflichtet sich schuldrechtlich, nur gemäss Treuhandvertrag über das ihm anvertraute Treugut zu verfügen. Im Vertrag wird festgehalten, inwiefern die Rechte und Pflichten übertragen werden (z.B. Vollrechtsübertragung, Ermächtigung, Bevollmächtigung etc.). Entsprechend der Regelung verliert der Treugeber hierzu seine Rechtsposition. Durch den Vertrag ist jedoch sicher gestellt, dass die Angelegenheit im Sinne des Treugebers zu verwalten ist und der Treuhänder nur zulässige Verfügungen vornehmen kann. Gegenüber Dritten hat der Treuhänder also mehr Rechte als im Innenverhältnis gegenüber seinem Treugeber.

Wünschen Sie mehr Auskunft über Treuhandschaft? Wir beraten Sie gerne. 


Montag, 18. November 2013

Die Wahl der Rechtsform

Wenn man ein Unternehmen gründen möchte, stellt sich schnell die Frage nach der geeigneten Rechtsform. In der Schweiz gibt es im Privatrecht folgende Rechtsformen:
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften
  • Übrige
Die Wahl der Rechtsform ist abhängig von der Anzahl Inhaber und dem Kapital des neuen Unternehmens. Sie hat ausserdem Einfluss auf die Haftung und den Handlungsspielraum der Beteiligten sowie auf die Steuern. Im Folgenden werden die einzelnen Rechtsformen detailliert erklärt:

Einzelunternehmen:

Diese Rechtsform eignet sich für Einzelpersonen, die allein ein Unternehmen betreiben möchten. Ein Mindestkapital und ein formeller Vertrag sind nicht nötig, der Firmeninhaber muss sich aber obligatorisch bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons anmelden. Er haftet persönlich unbeschränkt und ist für das gesamte Einkommen und Vermögen steuerpflichtig. Vorteil dieser Rechtsform ist, dass sie eine unkomplizierte, formlose Tätigkeit ermöglicht. Allerdings kann die Kreditwürdigkeit des Unternehmens durch fehlende Revisionsstelle leiden. Ein Eintrag im Handelsregister ist zwingend erforderlich, wenn ein Jahresumsatz von mehr als CHF 100‘000.– erzielt wird. Die Gründungskosten sind gering, weil nebst der Anmeldung bei der SVA und allenfalls im Handelsregister keine Auslagen entstehen.

Personengesellschaften:

Zu den Personengesellschaften gehören die einfache Gesellschaft, die Kollektiv-gesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Kollektivgesellschaft ist die gebräuchlichste Form und im Obligationenrecht in den Artikeln 552-593 geregelt. Sie ist für mehrere Partner geeignet und ermöglicht eine relativ flexible Regelung der jeweiligen Bedürfnisse. Die Kollektivgesellschaft muss bei der SVA angemeldet werden. Die Gründung ist grundsätzlich formfrei, doch empfiehlt es sich, in Zusammenarbeit mit einem Anwalt oder einem Treuhänder einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, die Inhaber haften aber persönlich und sind für ihre Einkommens- und Vermögensanteile (privat wie auch geschäftlich) steuerpflichtig. Grundsätzlich müssen Kollektivgesellschaften im Handelsregister eingetragen werden.

Als Sonderform einer einfachen Gesellschaft kann auch die sogenannte stille Gesellschaft interessant sein. Dies namentlich dann, wenn ein Gesellschafter nach aussen nicht sichtbar sein soll.

Kapitalgesellschaften:

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft, die Kommandit-aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Am gebräuchlichsten sind die Aktiengesellschaft (AG, Art. 620-763 OR) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, Art. 772-827 OR). Beide Rechtsformen sind für gewinnorientierte Unternehmen geeignet und verfügen über mindestens einen Inhaber. Das Unternehmen wird beim Handelsregister am Sitz der Gesellschaft angemeldet.
Das Mindestkapital der AG beträgt 100'000 Franken, wovon 50'000 CHF einbezahlt werden müssen. Die Aktionäre haften nicht persönlich für Schulden der AG und werden in der Regel nur dann einkommenssteuerpflichtig, wenn sie Ausschüttungen (Dividenden) von der AG erhalten. Die AG profitiert durch die (eingeschränkte oder ordentliche) Revision* von einer besseren Akzeptanz bei Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern. Kleinere AGs können gänzlich auf die Revision verzichten, wenn sie weniger als 10 Vollzeitstellen haben.

*Eingeschränkte Revision ab 10 Vollzeitstellen.
Ordentliche Revision wenn zwei der drei folgenden Grössen überschritten werden:
  • Bilanzsumme von 20 Millionen Franken
  • Umsatzerlös von 40 Millionen Franken
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Das Mindestkapital der GmbH beträgt 20'000 Franken. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht für Schulden der GmbH und werden nur dann einkommenssteuerpflichtig, wenn sie Ausschüttungen von der GmbH erhalten. Die Akzeptanz bei Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern ist unter Umständen schlechter als bei der AG - dafür entstehen in der Regel weniger Kosten. Bezüglich der Revisionsstelle gelten die gleichen Regeln wie bei der AG.

Übrige:

Abgesehen von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften existieren auch noch die Genossenschaft (Art. 828 ff. OR), der Verein (Art. 60 ff. ZGB) und die Stiftung (Art. 80 ff. ZGB). Diese Unternehmensformen sind jedoch regelmässig wenig geeignet.


Wesentliche Fragestellungen bei der Wahl der Rechtsform:

  • Wie viele Personen sind involviert?
  • Wie viel Kapital steht zur Verfügung?
  • Wird Fremdkapital benötigt?
  • Wer soll nach aussen auftreten?
  • Soll mittelfristig Personal eingestellt werden?

Freitag, 15. November 2013

Erste Schritte bei der Gründung eines Startups

Ein eigenes Unternehmen gründen will gut überlegt sein. Je mehr Gedanken Sie sich im Vorfeld über Ihr Startup gemacht haben, desto leichter wird dessen Umsetzung. Hier haben wir 10 Punkte zusammengefasst, die Ihnen bei der Orientierung helfen können:
  1. Inspiration
Inspiration ist der erste Schritt zum eigenen Unternehmen. Der Gründer entwickelt eine Geschäftsidee, die mit der Zeit an Form gewinnt, bis schliesslich der Wunsch nach dem eigenen Unternehmen entsteht.
  1. Recherche
Sobald die Geschäftsidee feststeht, führt der Gründer eine Marktanalyse durch, um sich über die Nachfrage für das eigene Angebot zu informieren. Hierbei ist nicht nur die Nachfrage selbst von Bedeutung, sondern auch wer genau Interesse an dem Angebot hat (bzw. wer die Zielgruppe ist) und welche Konkurrenz besteht.
Sobald man sich darüber im Klaren ist, wie das eigene Unternehmen in den Markt passt, sollte man sich selbst ein paar Fragen stellen. Was sind die persönlichen Ziele? Existiert ein Plan, um diese zu erreichen? Wenn ja, kann man diesen Plan befolgen ohne Gesetze zu brechen? Wie sieht es mit der Finanzierung des Geschäfts und der Unterstützung im eigenen Umfeld aus? Erfüllt man die persönlichen Voraussetzungen um als Unternehmer tätig zu sein?
  1. Businessplan
Ein Businessplan ist wichtig, um seine Geschäftsziele konkret vor Augen zu haben. Er hilft dabei, diese Ziele durch Marketing und Finanzierung zu erreichen.
  1. Finanzierung
Ein eigenes Unternehmen muss nicht viel kosten, erfordert aber meist zu Beginn einige Investitionen. Wer selbst nicht die Mittel dazu hat, kann sein Unternehmen in der Regel über einen Kredit, eine Subvention oder durch die Investition eines Dritten finanzieren.
  1. Geschäftsstruktur
Bei der Unternehmensgründung kann man zwischen verschiedenen Geschäftsstrukturen wählen. Es gibt die Möglichkeit ein Einzelunternehmen zu gründen, eine Partnerschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG).
Die Wahl der Unternehmensstruktur hat Einfluss auf den Firmennamen, die Steuern und die Verantwortung der/des Gründer(s). Die Struktur lässt sich später ändern.
  1. Geschäftsname
Die Wahl des Geschäftnamens ist sehr wichtig, da dieser zum Aushängeschild des Unternehmens wird. Sobald man sich für den richtigen Namen entschieden hat sollte man überprüfen, ob dieser nicht bereits von einem anderen Unternehmen genutzt wird, und ihn anschliessend registrieren lassen. Es lohnt sich, gleichzeitig die passende Domain/URL zu reservieren.
  1. Lizenzen
Sobald man ein Unternehmen gegründet hat, sollte man sich darüber informieren, welche Lizenzen und Bewilligungen erforderlich sind. Diese variieren je nach Ort und Geschäftsstruktur.
  1. Geschäftsstelle
Sei es home office, geteiltes oder privates Büro oder ein eigenes Geschäft – jedes Unternehmen braucht eine Geschäftsstelle. Umso besser, wenn man sich frühzeitig über dessen Ausstattung und Einrichtung Gedanken macht.
  1. Buchhaltungssystem
Ein Buchhaltungssystem ist wichtig, um ein Budget zu erstellen, Tarife zu setzen und Geschäfte mit anderen abzuschliessen. Es spielt auch für die Steuern eine wichtige Rolle.
  1. Werbung
Nach der Unternehmensgründung steht als nächstes die Akquisition von Kunden an. Diese kann man über originelle Werbung oder eine “unique selling proposition” anziehen: ein Merkmal, das spezifisch für das eigene Unternehmen ist und es so von der Konkurrenz abgrenzt. Auch das Erstellen eines strategischen Marketingplans kann für den Kundenerwerb sehr hilfreich sein.


Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert Kenntnisse in verschiedensten Bereichen wie Recht, Treuhand, Marketing, Event- und Personalmanagement. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!